1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
      • Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem Auftraggeber, im Folgenden Kunde genannt und dem Auftragnehmer, im Folgenden Filmproduktion genannt.
      • Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit Kunden, die unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
        Die AGB des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
      • Der Vertrag mit dem Kunden kommt zustande durch schriftliche Zustimmung zum Angebot oder einer Leistungsbeschreibung oder durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
  1. Gegenstand des Auftrages
    • Leistungen und Leistungsbeschreibung
      • Art und Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die in Kooperation mit dem Kunden ausgearbeitet oder vom Kunden vorgegeben wird oder dem von uns erarbeiteten und einvernehmlich zur Grundlage des Auftrages gemachten Angebot.
    • Änderungswünsche und Korrekturen
      • Änderungswünsche und Korrekturen werden von der Filmproduktion entsprechend der im Angebot beschriebenen Tages- und Stundensätze berechnet.
    • Rohmaterial
      • Eine Auslieferung des Rohmaterials ist, sofern nicht anders vereinbart, nicht Bestandteil der Leistung und wird, falls gewünscht, zusätzlich berechnet.
    • Produktionsabbruch nach Auftragserteilung
      • Sollte es nach Auftragserteilung zu einem Abbruch der Produktion auf Wunsch des Kunden kommen, erhält die Firma die bis zu dem Abbruch bereits tatsächlich entstandenen Kosten.
  1. Angebot
    • Das Angebot der Filmproduktion gibt voraussichtliche Aufwände für Leistungen an. Es stellt keinen verbindlichen Festpreis dar. Nicht im Angebot enthaltene Positionen oder eine deutliche Überschreitung des darin benannten Aufwandes sind dem Kunden bei Erkennbarkeit mitzuteilen.
  1. Vergütung
    • Rechnungen sind sofort nach Eingang beim Kunden, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen.
  1. Nutzungsrechte
    • Mit der vollständigen Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Dieses gilt ausschließlich für die, in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Arbeitsergebnisse, nicht aber für Entwürfe, Rohfassungen und Ähnliches. Das Urheberrecht an den Arbeitsergebnissen, insbesondere das Veränderungsrecht, verbleibt bei der Filmproduktion.
    • Die Filmproduktion ist berechtigt, den Kunden in geeigneter Form als Referenz zu benennen und Arbeitsergebnisse zu archivieren und zum Zwecke der Eigenwerbung bspw. auf der eigenen Internetpräsenz für unbegrenzte Zeit zugänglich zu machen.

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